Die Erfahrungen der vergangenen Jahre konnten in der neuen APV in vielen Verbesserungen umgesetzt werden. Die Ausbildung der Bootsmänner wurde wesentlich verschlankt und fokussiert sich jetzt deutlich mehr auf die eigentlichen Aufgaben, die ein Bootsmann an Bord zu erledigen hat. Bezüglich selbstständigen Steuerns eines Bootes wurden seine Aufgaben ausschließlich auf die wesentlichen Aufgaben bei einem plötzlichen Ausfall des Bootsführers reduziert.
Die Ausbildung der Bootsführer wurde insbesondere im Hinblick auf die eigentlichen wasserrettungsdienstlichen Aufgaben erweitert und präzisiert. Es wird nun künftig auch in der Ausbildung deutlich werden, was einen Bootsführer der Wasserwacht von einem privaten Sportbootführer unterscheidet.
Die Regelungen für die Fortbildung wurden deutlich vereinfacht, so dass es künftig jedem Bootsführer möglich sein sollte, seine Fahrerlaubnis der Wasserwacht auch über Jahre hinweg zu erhalten, sofern er denn in der Wasserwacht noch aktiv ist.
Allen die an Überarbeitung der APV mitgewirkt haben gilt der ganz besondere Dank der Landesleitung. Hervorzuheben sind hier unser TL, Alexander Heckel, und unser Beauftragter für den Bootsdienst, Frank Meyer.
Aber die Arbeit ist noch nicht ganz getan. Nun müssen neue Formular entwickelt und alte den Bedingungen der neuen APV angepasst werden.
In den nächsten Jahren wird sich zeigen, ob die aus den Erfahrungen der letzten Jahre gewonnenen Erkenntnisse, sich in einer praktikable APV Bootsdienst für Hessen wieder finden. Wir wünschen uns allen und insbesondere den künftigen Anwärtern im Bootsdienst viel Freude bei der Umsetzung.
Die neue APV kann im Downloadbereich oder direkt unter diesem Link herunter geladen werden.
Steffen Lensing - Wasserwacht Hessen